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Zwei Probleme in einem Urteil: Wo ist der Geschäftswert bei einer Betriebsaufspaltung / angemessene Gewinnverteilung bei einer GmbH & atypisch Still

Der BFH hat mit seiner Entscheidung v. 186.2015 IV R 5/12 zwei grundsätzliche Fragen beantwortet. Zur Frage wo sich der Firmenwert im Rahmen einer Betriebsaufspaltung befindet ist er der Rechtstradition in Form des BFH-Urteils vom 2.9.2005 X R 32/05 gefolgt. Demnach befindet sich der Firmenwert dort wo sich die firmenwertbildenden Faktoren (Wirtschaftsgüter) befinden. Zur Frage er angemessenen Gewinnverteilung bei einer GmbH & atypisch Still hat er entschieden, dass grundsätzlich der Beitrag eines jeden Gesellschafters angemessen berücksichtigt werden muss. Demnach sind Gewinnverteilungsabreden regelmäßig anzuerkennen. Die Einzelheiten zur Entscheidung und die Hinweise darauf, worauf bei der praktischen Gestaltung konkret geachtet werden muss, besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe-aktuell-2-2016.

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