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Zwei bedeutsame Veröffentlichungen, die bei der Betreuung von streitigen Betriebsprüfungsfällen hilfreich sind

RA Beyer setzt sich in seiner Veröffentlichung „Schätzungen im Steuerstrafverfahren“ ( NWB 2020, 825) mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 10.7.2019 – 1 StR 265/18 auseinander. Hierbei zeigt u.a. deutlich auf, dass bei Irrtum durch den Steuerpflichtigen eine Straffreiheit gegeben ist.

StB Bruschke  setzt sich in seiner Veröffentlichung „Tatsachliche Verständigung mit dem Finanzamt“ (AO-StB 2020, 87) mit der Fragestellung der tatsächlichen Verständigung auseinander. Hierbei zeigt er einerseits auf wann sie angebracht ist, er macht jedoch auch deutlich welche Gefahren eine derartige Vereinbarung für den Steuerpflichtigen in  sich birgt.


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