Alle Artikel anzeigen

Wir haben im Rahmen von taxnews-aktuell-2-2016 darüber berichtet, dass der Kinderfreibetrag zu niedrig ist - Nun geht der Streit in die nächste Runde

Das FG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 16.2.2016 - 7 V 237/15 entschieden, dass es die Höhe des Kinderfreibetrags für den VZ 2014 für zu niedrig erachtet.

Hintergrund der Entscheidung des FG Niedersachsen ist die Überlegung, dass ich der Kinderfreibetrag unter den Grenzen des Existenzminimums bewegt. Nach Auffassung des FG Niedersachsen kam die Anpassung der Kinderfreibeträge zeitlich zu spät und erfolgte zudem nicht in der erforderlichen Höhe.

Das zuständige Finanzamt hat gegen den Beschluss des FG Niedersachsen Revision beim BFH eingelegt, die unter dem AZ II R 4/16 nunmehr anhängig ist.

Es ist daher darauf zu achten, dass sämtliche Steuerbescheide für 2014 durch Einspruchsverfahren diesbezüglich offen gehalten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!