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Wieder eine Grundsatzrevision beim BFH zum Thema der Übertragung eines Betriebs unter Nießbrauchvorbehalt

Der Verfasser der Newsletter warnt in seinen Vorträgen und Veröffentlichungen regelmäßig vor den o.a. Gestaltungen, da er Zweifel an der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG hat.

Durch das BMF-Schreiben zur Anwendung von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG, BStBl 2019 I, 1291 und den dortigen Ausführungen unter RZ 7 ist hier möglicherweise ein wenig Optimismus eingetreten.

Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die dortigen positiven Ausführungen sich ausschließlich auf die Übertragung eines Mitunternehmeranteils beziehen.

Auf die Fallgestaltung der Übertragung eines Betriebs sind diese Überlegungen nicht unmittelbar anwendbar.

Das macht die aktuelle Entscheidung des FG Münster vom 20.9.2019 – 11 K 4132/15 E, G sehr deutlich.

Denn das FG Münster gelangt bei der Übertragung eines Betriebs unter Nießbrauchvorbehalt nicht zu einer Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG.

Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH X R 35/19 anhängig ist.

Es wird spannend sein, wie sich der X. Senat nun positioniert, da der VI. Senat des BFH wohl anderer Meinung ist.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2020 werden wir Sie hierüber informieren.


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