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Wie oft darf in einem Zeitjahr bei einem Minijob die Entgeltsgrenze überschritten werden?

Die Minijobzentrale hat auf ihrer Homepage einen wichtigen Hinweis veröffentlicht. Demnach führt ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate). Den gesamten Wortlaut der Veröffentlichung können Sie sich durch einen Klick auf diesen Link anschauen.

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