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Wie geht es weiter mit der Verhinderung von Manipulationen bei Kassenaufzeichnungen – die täglich mögliche und unangekündigte „Kassennachschau“ kommt!

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlich. Wie der Pressemitteilung des BMF zu entnehmen ist, soll dadurch hauptsächlich den Manipulationen bei Kassenaufzeichnungen „ein Riegel vorgeschoben werden“. Die geplante Rechtsverschärfung, deren Nicht-Einhaltung mit Geldbußen bis zu 25.000 € sanktioniert werden soll, soll erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31.12.2018 beginnen. Zentrale Vorschriften sind die § 146a und § 146b AO-Entwurf. Mit der Einführung von § 146b AO-Entwurf soll die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen durch eine „Kassen-Nachschau“ eingeführt werden, die jederzeit in den Geschäftsräumen des Unternehmers und ohne Ankündigung durchgeführt werden kann. Ziel ist eine unvorbereitete Feststellung, ob die geführten Kassenaufzeichnungen kassensturzfähig sind. Wie bei den bereits heute bestehenden Nachschaufällen soll auch ggf. unmittelbar eine Überleitung in eine reguläre Betriebsprüfung erfolgen können.

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