Die Tätigkeit als Testamentvollstreckers ist eine sehr herausfordernde, bedeutsame Tätigkeit, die sicherlich auch aus finanziellen Motiven attraktiv ist.
Im Rahmen dieser Tätigkeit besteht jedoch auch die Gefahr, das Vertrauen der Erben zu verlieren und hierdurch die Entlassung als Testamentvollstreckers zu bewirken.
Mit dieser Fragestellung hat sich das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 17.2.2025 - 8 W 11/24 ausführlich befasst.
Soweit Sie sich mit dieser Fragestellung befassen sollten, empfehle ich die Urteilsanmerkungen von Prof. Dr. Dr. h.c Walter Zimmermann, ZEV 2025, 463, 465 zur Literatur.