Alle Artikel anzeigen

Werden Quarantäne-Tage auf den Erholungsurlaub angerechnet?

Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet, § 9 BurlG.

Nach einer Entscheidung des ArbG Neumünster vom 3.8.2021 3 Ca 362 b/21 ist das jedoch bei einer Quarantäne anders.

Das ArbG ist zu dem Ergebnis gelangt, das angeordnete Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht wie Krankheitstage zu behandeln sind.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!