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Weiterhin erhebliche Verunsicherung wegen unklarer Erbschaftsteuer

Wie die FAZ in einem Artikel vom 11.1.2013 zu Recht ausführt, besteht weiterhin eine erhebliche Verunsicherung hinsichtlich der unklaren Situation bei der Erbschaftsteuer. Fraglich ist, ob man seinen Mandanten dazu raten sollte, zurzeit Vermögen auf die Nachfolgegeneration zu übertragen, in der Hoffnung noch unter die jetzige Rechtslage zu fallen. Das BMF hat sämtliche Steuerfestsetzungen aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Das BMF hat darüber hinaus versichert, dass auch die seit diesem Zeitraum ergangenen Steuerbescheide gültig bleiben. Doch - und darauf verweist die FAZ zu Recht - es bleibt ein Restrisiko. Denn wenn das BVerfG das Gesetz als verfassungswidrig einstufen sollte, könnte der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht rückwirkend ändern, weil der Vertrauensschutz mit dem Vorlagebeschluss aufgehoben worden ist. Bei der aktiven Beratung sollten die Mandanten auf diese Umstände - und das bestehende Restrisiko - hingewiesen werden.

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