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Wann liegen Herstellungskosten bei Nichtwohngebäuden vor, wenn wesentliche Verbesserungen am Gebäude vorgenommen werden?

Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 17.3.2023 – 15 K 17/21 mit der vorstehenden Fragestellung befasst.

 

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die durch den BFH entwickelten diesbezüglichen Grundsätze für Wohngebäude (Standarderhöhungen) auf die hier bestehende Fragestellung nicht anwendbar seien.

 

Nach Auffassung des FG NS reicht es aus, wenn druch die Baumaßnahmen der Gebrauchswert der Immobilie deutlich erhöht wird.

 

Die Entscheidung des FG NS ist vorläufig nicht rechtskräftig.

 

Nach meinen Recherchen ist bedauerlicherweise keine Revision gegen die Entscheidung eingelegt worden.

 

Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2024 werden wir über die Entscheidung berichten.

 


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