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Urteilsanmerkungen einer BFH-Richterin: Anwendungsstreit zwischen strenger und modifizierter Trennungstheorie

Mit Beschluss vom 30.10.2018 GrS 1/16 hat der BFH bekanntgegeben, dass das Verfahren zum Anwendungsstreit zwischen strenger und modifizierter Trennungstheorie eingestellt worden ist.

Das FA hat in dem Verfahren dem Begehren der Kläger zur Anwendung der modifizierten Trennungstheorie in vollem Umfang entsprochen.

Nun stellt sich für den Praktiker die Frage, ob er auf dieser Basis nun Gestaltungen vornehmen kann.

Zu dieser Frage hat sich nun aktuell Frau Prof. Dr. Förster - Richterin am BFH - geäußert, BFH-PR 2019, 42.

In Ihrer Urteilsanmerkung warnt sie vor einem derartigen Trugschluss. Sie verweist darauf, dass eine derartige Schlussfolgerung nicht zwangsläufig sei. Vielmehr bestehe nun weiterhin eine Rechtsunsicherheit.

Die Finanzbehörden unterstreichen diesen Hinweis in der Weise, dass sie in praktischen Streitfällen weiterhin von der Anwendung der strengen Trennungstheorie ausgeht.

 

 


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