Die vorstehende Fragestellung stellt sich häufig in praktischen Fallgestaltungen.
Die zutreffende Beurteilung dieser Fallkonstellation war bisher offen und wurde in Betriebsprüfungsfällen häufig kontrovers diskutiert.
Im Ergebnis geht es um die Beantwortung der Frage, ob hier ggf. Veräußerungsgewinne beim Übertragenden entstehen.
Mit dieser Fragestellung hat sich der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 15.01.2026 IV R 25/23 sehr differenziert auseinandergesetzt.
Die komplexen Antworten des IV. Senats der BFH werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-03-2026 praxisnah darstellen.