Alle Artikel anzeigen

Umsatzsteuer: Stromlieferungen durch den Vermieter an die Mieter von Wohnungen

Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 25.2.2021 11 K 201/19 mit der vorstehenden Frage intensiv auseinandergesetzt.

 

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Stromlieferung des Vermieters von Wohnungen – die durch eine Photovoltaikanlage erzeugt werden – nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG unterfallen, soweit darüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.

 

Die Kläger haben vor dem Finanzgericht obsiegt und erreichten damit den begehrten Vorsteuerabzug aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage.

 

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ XI R 7/21 beim BFH anhängig ist.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!