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Überbrückungshilfe III ohne Verzögerung - DStV e.V. gibt wichtigen Hinweis

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. weist aktuell darauf hin, dass die bei der Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe angegebene IBAN stets die beim zuständigen Finanzamt hinterlegte sein sollte. Andernfalls drohen Verzögerungen bei der Auszahlung. 


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