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Steuererklärungen 2020: Finanzausschuss des Bundestages für Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate

Erfreuliche Nachrichten für den Berufsstand.

 

Laut einer Pressemitteilung des hessischen Finanzministeriums vom 23.4.2021 hat die Mehrheit im Finanzausschuss des Bundestages einer antragslosen und zinsfreien Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2020 in beratenen Fällen um drei Monate (bis Ende Mai 2022) zugestimmt.

 

Zur Entlastung der steuerberatenden Berufe und zur Schaffung planbarer Verhältnisse sollen Bundestag und Bundesrat nun zeitnah die Weichen hierfür stellen.


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