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Steuerberaterhaftung wegen unterlassener Aufklärung über die Entstehung und Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachzahlungszinsen

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 4.11.2014 -I-23 U 168/13 rkr. zur o.a. Frage Stellung bezogen. Danach ist ein Steuerberater im Einzelfall auch dann zur Aufklärung über die Entstehung von Nachzahlungszinsen verpflichtet, wenn dem Mandanten aus vorangegangenen Einkommensteuerbescheiden grundsätzlich bekannt ist, dass Nachzahlungszinsen anfallen können. Die Beratungspflicht des Steuerberaters umfasst auch die Verpflichtung, dem Mandanten konkrete Wege aufzuzeigen, wie die Nachzahlungszinsen vermieden werden können. In der Praxis sollten Mandanten daher bei der Besprechung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen jeweils auf die bestehenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden.

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