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Stellt die Lieferung von Mieterstrom eine selbständige Hauptleistung dar?

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 18.02.2025 – 15 K 128/21 U mit der vorstehenden Fragestellung befasst .

 

Es ist zu dem – von der Verwaltungsauffassung, Abschn. 4.12.1 Abs. 5 S. 3 UStAE – abweichenden Ergebnis gelangt, dass keine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Vermietungsleistung gegeben ist.

 

Wegen der Breitenwirkung dürfte die Entscheidung eine enorme Auswirkung haben.

 

Der BFH scheint in seinen Entscheidungen vom 11.11.2015 V R 37/14 und vom 17.7.2024 XI R 8/21 ebenfalls auf dieser  Linie zu liegen.

 


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