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Sind Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung Sachlohn und greift somit die 44-EURO-Grenze?

Es ist fraglich, ob die vom Arbeitgeber ausgezahlten Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung als Sachlohn in den Bereich der 44-EURO-Sachbezugsfreigrenze fallen.

Das BMF-Schreiben vom 10.10.2013 IV C 5-S 2334/13/10001 beurteilt diese Variante als Barlohn.

Das FG Mecklenburg-Vorpommern sieht hier hingegen einen Sachlohn als gegeben an, FG Mecklenburg-Vorpommern vom 16.3.2017, 1 K 215/16.

Gegen die Entscheidung des FG haben die Finanzbehörden Revision eingelegt, die unter dem AZ VI R 16/16 beim BFH anhängig ist.

Im Hinblick auf das Revisionsverfahren sollten entsprechende Lohnsteuernachforderungsbescheide offen gehalten werden.


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