Das FG Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 14.3.2024 4 K 263/22 entschieden, dass keine Betriebsvermögensbegünstigung bei der Übertragung eines GmbH-Anteils durch eine PersGes an ihren Mitunternehmer gegeben ist.
In seinen Urteilsanmerkungen führt Münch, EFG 2025, 826 aus, dass das Revisionsverfahren nach seine Einschätzung nicht zielführend ist, sondern der Gesetzgeber hier in positiver Weise eingreifen sollte.
Das Revisionsverfahren ist unter dem AZ BFH II R 21/24 anhängig.