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Rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts - Bewertungsregeln

Nach Artikel 3 des ErbStRG kann auf Antrag eine rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts erfolgen. Das BMF hat nunmehr mit Schreiben vom 17.3.2009 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Demnach beträgt der Basiszins für Übertragungen in 2007, 4.02 v.H. und in 2008 4,58 v.H. Die Höhe dieser Beträge wird in der Praxis dazu führen, dass von dem vereinfachten Ertragswertverfahren in vielen praktischen Fallgestaltungen kein Gebrauch gemacht werden kann.

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