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Rechtliches Gehör

Der IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 11.11.2008 IX R 14/07 eine grundsätzliche Entscheidung zum Verhalten in einem finanzgerichtlichen Verfahren Stellung genommen. In dem Verfahren hatte der Berichterstatter in einem Schriftsatz zu erkennen gegeben, dass die Klage erfolg haben werde. Nach dem Wechsel des Berichterstatters hatte das Finanzgericht die Klage – ohne einen entsprechenden Hinweis an den Kläger – zurückgewiesen. Dieses Vorgehen stellt nach Auffassung des BFH eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und einen Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens dar.

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