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Politisch scheinen sich die Zeitschiene und die Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform bereits herauszubilden

Wie die FAZ vom 10.01.2015, Seite 21 berichtet, hat Bundesfinanzminister Schäuble - vertreten durch Herrn Sell auf der Veranstaltung der Stiftung Familienunternehmen - intern bereits eine "minimalinvasive" Reform der Erbschaftsteuer in Auftrag gegeben. Zeitlich ist eine Verabschiedung der Reform bis zum 18.12.2015 angestrebt. Inhaltlich ist angestrebt, die Steuerbelastung insgesamt nicht zu steigern! Wobei diese sich jedoch nur auf das "politisch Gewollte" bezieht. Denkbar ist u.a.  kleinere Unternehmen mit einer Lohnsumme bis zu 1 Mio. EURO vom Nachweis des Arbeitsplatzschutzes zu befreien. Interessant ist die Überlegung in die Reformvorhaben des Erbschafsteuerrechts auch gleichzeitig eine Reform des Grundsteuerrechts einzubeziehen. Wobei dieser Gedanke im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nicht überraschend ist, vgl. BFH-Beschluss vom 22.10.2014 - II R 16/13. Informieren Sie sich über weitere Details der geplanten gesetzlichen Änderungen mit unseren diesbezüglichen Präsenz- und Online-Seminaren.  

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