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Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 23.9.2008 I R 62/07 deutlich gemacht, wie die von ihm entwickelten Grundsätze zur Erdienbarkeit zu interpretieren sind. Demnach ist der 10-Jahres-Zeitraum - zwischen dem Zeitpunkt der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand - nicht nur bei Erstzusagen, sondern auch bei nachträglichen Erhöhungen bereits erteilter Zusagen einzuhalten.

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