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Passend zum heutigen 3. taxnews-Ärztekongress auf dem Petersberg hat der BFH eine positive Entscheidung im Rahmen der Ärzteberatung veröffentlicht

Mit Urteil vom 18. April 2023, VIII R 9/20 hat der VIII. Senat des BFH zur Änderungsmöglichkeit eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen Stellung genommen.

 

Der Kernsatz der Entscheidung des VIII. Senats

 

Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten, dass diese Einnahmen bereits dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein "grobes Verschulden" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor.

 


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