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Passend zu Karneval ein Beschluss des BFH zur Frage, wie viel Zeit muss man bei einem Fax für eine fristgerechte Übersendung einplanen?

Der VII. Senat des BFH hat sich in einer bedeutsamen Beschluss vom 8.10.2015 VII B 147/14 mit der Frage befassen müssen wie viel Zeit der Übersender bei der Absendung einer Faxmitteilung einplanen muss, damit ein fristwahrende Übersendung gegeben ist. Der VII. Senat hat nun klargestellt, dass der Übersender einen Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einplanen muss. Für den Praktiker bedeutet diese bedeutsame Entscheidung nun Klarheit.

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