Alle Artikel anzeigen

OLG - Steuerberater haftet nicht für Mandanten

Wenn ein Steuerbürger in seiner Steuererklärung nicht sämtliche erforderlichen Angaben macht, haftet sein ahnungsloser Steuerberater nicht wegen „leichtfertiger Steuerverkürzung“. Das OLG Zweibrücken (AZ 1 Ss 140/08) hat daher einen Strafbefehl gegen einen Steuerberater aufgehoben. Dessen Mandant - ein Autohändler - wurde wegen Hinterziehung von Umsatzsteuern zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Steuerberater habe die Steuererklärung lediglich vorbereitet, befand das OLG. Unterzeichnet und beim Finanzamt eingereicht worden sei sie vom Unternehmer selbst. Damit handle es sich um dessen eigene Steuererklärung, für die er mit seiner Unterschrift auch die Verantwortung übernommen habe. Überdies sei der Steuerberater nicht als „Sachwalter des Finanzamts“ anzusehen. Eine Beihilfe, Mittäterschaft oder mittelbare Täterschaft des Steuerberaters schlossen die Richter aus, weil er keinen Vorsatz dazu gehabt habe.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!