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„Obacht bei hohen Kassenbeständen – BP sieht Anhaltspunkte für eine mangelnde Kassenführung“

Unter diesem Titel hat der Verfasser – Dr. Jörg Burkhard, FA für Steuerfahndung und Steuerstrafrecht, Wiesbaden – seine Rechtsauffassung in der Zeitschrift BBP 2020, 161 veröffentlicht.

In dieser Veröffentlichung stellt er dar, welche Vermutungen die Finanzbehörden bei hohen Kassenbeständen anstellen und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben können.

Die Grundidee beruht auf der Vermutung, dass die Kasse ausschließlich rechnerisch geführt worden ist.

Soweit Sie Mandanten betreuen, die von dieser Fallgestaltung betroffen sind, empfiehlt sich die Lektüre der Details der vorstehend genannten Veröffentlichung.

 


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