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Nach der Entscheidung des BFH: Das letzte Wort zu den Nachzahlungszinsen ist noch nicht gesprochen

Auch wenn der BFH gestern bekanntgegeben hat, dass er die Höhe der Nachzahlungszinsen i.H.v. 0,5 v.H. pro Monat nicht für verfassungswidrig hält, ist die gesamte Thematik noch nicht zu den Akten zu legen.

Für den Praktiker ist von Bedeutung, dass zwei weitere Frage noch streitbefangen sind.

Im Verfahren beim BFH III R 15/17 geht es um die Beantwortung der Frage, ob ggf. eine Billigkeitserlass der Zinsen zu erfolgen hat, wenn das FA eine überlange Verfahrens-/Bearbeitungsdauer benötigt hat.

In mehreren Verfahren beim BVerfG (BVerfG 2 BvR 2671/14 und 2 BvR 1711/15) geht es um die Beantwortung der Frage, ob Erstattungszinsen durch die Finanzbehörden als Einkünfte aus § 20 EStG versteuert werden können, obwohl Nachzahlungszinsen nicht mehr steuermindernd abzugsfähig sind.

Sollten Sie parallele Streitfälle haben, so sollten Sie diese im Hinblick auf die vorstehenden Verfahren weiterhin offen halten.


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