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Musterverfahren beim BFH: Unter welchen Voraussetzungen können Verlustvorträge des Erblassers bei den Erben berücksichtigt werden?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Erben unverbrauchte Verlustvorträge des Erblassers noch nutzen können.

In der Entscheidung des FG München vom 6.7.2017 - 11 K 954/16 ging es um die Beantwortung der Frage, ob die Nutzung von Verlustvorträgen ggf. im Billigkeitswege möglich ist.

Das FG hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass es einer derartigen Billigkeitsmaßnahme wohl zustimmen würde, wenn die Erben die den Verlust verursachende Einkunftsquelle übernehmen.

Im Urteilsfall waren diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 24/17 anhängig ist.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollte Streitfälle im Hinblick auf die Revision offen gehalten werden.


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