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Musterrevision zur Frage, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH bei einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG notwendiges SBV darstellt

In einem Rechtsstreit beim FG Düsseldorf ging es um die Beantwortung der o.a. Fragestellung. 

Die Finanzbehörden haben zu dieser Frage mit bundesweit veröffentlichten Verfügungen Stellung bezogen, vgl. OFD NRW vom 17.6.2014 – S 2242 – 2014/0003 – St 114.

Nach Auffassung der Finanzbehörden stellt die Komplementär-GmbH-Beteiligung notwendiges SBV dar.

Im Streitfall ging es darum, ob die wertvollen GmbH-Anteile aufgrund einer Schenkung aus dem SBV zu entnehmen waren.

Das FG Düsseldorf ist in seinem Urteil vom 2.5.2019 – 11 K 1232/15 F zu dem Ergebnis gelangt, dass die GmbH-Anteile kein notwendiges SBV darstellen und somit auch keine Entnahme anzunehmen sei.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter AZ BFH IV R 15/19 beim BFH anhängig ist.

Die vorstehende Fragestellung ist in der Praxis regelmäßig von nicht unerheblicher Bedeutung. Wir werden Sie über die gesamte Problematik und über ein weiteres diesbezügliches Revisionsverfahren beim BFH im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2019 informieren.


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