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Musterrevision zur Frage, ob die 1 v.H. Regelung auch dann Anwendung findet, wenn der Stpfl. im Privatvermögen mehrere hochpreisige Fahrzeuge besitzt

Das FG München ist in seine Urteil vom 3.9.2021 – 6 K 2915/17 zu dem Ergebnis gelangt, dass für 2 hochpreisige Fahrzeuge im Betriebsvermögen die 1 v.H.-Regelung anzuwenden ist, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt werden kann, obwohl dem Steuerpflichtige ebenfalls zwei hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen für Privatfahrten zur Verfügung gestanden haben.

Die Entscheidung ist m.E. auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht nachvollziehbar.

Es ist daher zu begrüßen, dass gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt worden ist, die unter dem AZ VIII R 12/21 beim BFH anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.


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