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Musterrevision zur Frage der Lohnsteuerpauschalierung bei einer Gehaltsumwandlung

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und erhält er stattdessen andere begünstige Lohnbestandteile, so stellt sich die Frage, ob diese Lohnbestandteile pauschal versteuert werden können.

Das FG Rheinland-Pfalz hat diese Frage negativ beantwortet. Nach der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2016 2 K 1180/6 ist die Pauschalierung nur möglich, wenn etwas zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Gegen die Entscheidung des FG Reinland-Pfalz ist ein NZB eingelegt worden, die unter dem AZ VI B 96/16 beim BFH anhängig ist. In einschlägigen Streitfällen sollten die Verfahren im Hinblick auf diesen Rechtsstreit offen gehalten werden.


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