Alle Artikel anzeigen

Musterrevision: Rückstellungen für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV bei einer Steuerberatergesellschaft

Der BFH wird in einer Musterrevision die Frage klären müssen, ob für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Steuerberatergesellschaft Rückstellung gebildet werden können.

Das FG Thüringen ist in seinem Urteil vom 1.12.2016 1 K 533/15 zu dem Ergebnis gelangt, dass eine derartige Rückstellung nicht möglich ist, weil es an einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung hierzu mangele.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ I R 6/17 beim BFH anhängig ist.

Parallele Fallgestaltungen müssen im Hinblick auf die anhängige Revision offen gehalten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!