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Musterrevision beim BFH zur Kaufpreisaufteilung beim Erwerb eines Baudenkmals

Im  Urteil vom 13.11.2024 – 2 K 1386/20 hat sich das FG Köln mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.

Es ist zum Ergebnis gelangt, dass die üblichen Regeln zu Kaufpreisaufteilung auch bei einem Baudenkmal zu beachten sind.

Besonderheiten aufgrund der bestehenden Einschränkungen bei Baudenkmalen seien nicht zu berücksichtigen.

Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 26/24 nun anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.


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