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Musterrevision beim BFH zur Frage wie weit dürfen Berufsgeheimnisträger (etwa Rechtsanwälte und Steuerberater) in ihrem Fahrtenbuch Schwärzungen vornehmen?

Mit der vorstehenden Fragestellung hat sich das FG HH in seinem Urteil vom 13.11.2024 – 3 K 111/21 befasst.

Das FG HH hat den Umfang der Schwärzungen als schädlich für die Anerkennung des Fahrtenbuchs beurteilt.

Gegen das Urteil des FG ist Revision eingelegt worden, die nun unter dem AZ VIII R 35/25 beim BFH hängig ist.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird der Verfasser der Newsletter über das Verfahren berichten.


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