In der Praxis stellt sich für Berufsgeheimnisträger regelmäßig die Frage, ob Eintragungen in Fahrtenbüchern geschwärzt werden dürfen.
Zu dieser Frage liegt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung vor.
Das FG Hamburg hat ein Fahrtenbuch, in dem erhebliche Schwärzungen vorgenommen worden sind, nicht anerkannt und ist zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung gelangt.
Gegen die Entscheidung des FG HH ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VIII R 5/24 anhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird Ihnen der Verfasser der Newsletter einen Weg aufzeigen, wie Mandanten mit dieser Situation praktisch umgehen sollten.