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Musterrevision beim BFH zur Frage, ob ein Antrag nach § 34 (3) EStG widerrufen werden kann

Im Verfahren beim BFH geht es um die Beantwortung der Frage, ob ein Antrag nach § 34 (3) EStG im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung widerrufen werden kann, wenn ein Feststellungsbescheid über einen Veräußerungsgewinn später geändert (mit einem erheblich geringeren Veräußerungsgewinn) wird.

 

Das FG Köln hat die Frage in seinem Urteil v. 9.3.2022 – 15 K 1055/20 negativ beantwortet.

 

Gegen diese Entscheidung ist nun Revision beim BFH eingelegt worden.

 

Zudem ist es bedeutsam, dass der X. Senat des BFH diese Frage in einer anderen Entscheidung ausdrücklich offengelassen hat.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2023 werden wir Sie über diese Thematik und die näheren Einzelheiten dieser spannenden Frage informieren.

 


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