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Musterrevision beim BFH: Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass ein PKW i.S.v. § 7g EStG mindestens zu 90 v.H. betrieblich genutzt wird?

In der Praxis stellt sich immer wieder die o.a. Fragestellung.

Die Finanzbehörden vertreten hier regelmäßig die Rechtsauffassung, dass ein derartiger Nachweis ausschließlich durch ein Fahrtenbuch erfolgen kann.

Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 10.7.2019 – 7 K 2862/17 mit dieser Frage befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die vorgelegten zusammenhanglosen Nachweise nicht anerkannt werden können.

Ob der Nachweise ausschließlich durch ein Fahrtenbuch erfolgen kann, hat das FG in seinem Urteil offengelassen.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VIII R 24/19 nunmehr beim BFH anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf das Revisionsverfahren offen gehalten werden.

 


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