Alle Artikel anzeigen

Musterrevision beim BFH: Teilwertzuschreibungen bei Fremdwährungsdarlehen

Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 16.5.2018 2 K 3880/16 mit der Frage auseinandergesetzt, ob und ggf. wann bei Fremdwährungsdarlehen eine Teilwertzuschreibung zu erfolgen hat.

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine derartige Zuschreibung geboten ist, wenn die Kursschwankung an einem Bilanzstichtag mindestens 20 v.H. beträgt oder an zwei aufeinanderfolgenden mindestens 10 v.H.

Das FG hat den konkreten Streitfall positiv entschieden.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ IV R 18/18 beim BFH anhängig ist.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!