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Lassen Sie Zinsfestsetzungen von 6 v.H. nicht bestandskräftig werden!

Bisher werden Steuernachzahlungen nach § 238 AO immer noch mit 6 v.H. verzinst.

In einer Veröffentlichung von Beckmann/Thiele, BB 2016, 2839 äußern die Verfasser erhebliche Bedenken gegen die Verzinsung in Höhe von 6 v.H.

Sie verweisen in Ihrer Veröffentlichung auf das durch den Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren beim FG Münster - 10 K 2472/16 E und das anhängige Revisionsverfahren beim BFH AZ I R 77/15.

Gegen entsprechende Festsetzungen durch die Finanzbehörden sollten Sie sich daher unbedingt zu Wehr setzen.


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