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Kosten der Veräußerung eines Objektes als WK bei den Einkünften aus V+V bei einem neuen Objekt

Aufgrund der Entscheidung des FG Köln vom 21.3.2018 3 K 2364/15, Rev. AZ BFH IX R 22/18 wird der BFH über die spannende Frage zu entscheiden haben, ob die Kosten der Veräußerung eines Objektes bei den Einkünften aus der Vermietung eines neuen Objektes abzugsfähig sind.

Nach Auffassung des FG - abweichend von der bisherig herrschenden Meinung - ist es nicht erforderlich, dass der Stpfl. sich bei der Veräußerung zu dieser Verwendung des Erlöses unwiderruflich verpflichtet hat.

In einschlägigen Fallgestaltungen muss daher entsprechend gehandelt werden.


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