Alle Artikel anzeigen

Können nachträgliche WK bei den Einkünften aus V+V auch bei einer Umschuldung abgezogen werden?

Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 16.9.2015 - I V R 40/14 zur o.a. Frage Stellung bezogen. Nach seiner Auffassung stellen derartige Schuldzinsen auf den verbleibenden Spitzenbetrag, der durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden kann, auch dann Werbungskosten dar, wenn die nicht tilgbare Verbindlichkeit in diesem Rahmen umgeschuldet wird.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!