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Klarstellung durch den BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei der Erschließung einer öffentlichen Straße

Mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28. April 2020, VI R 50/17 hat der BFH klargestellt, dass die Erschließung einer öffentlichen Straße nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen steht, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.

Durch diese Entscheidung ist ein langer Streit zu derartigen Fragestellung nun – wenn auch negativ – abgeklärt.


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