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Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Der V. Senat des BFH mit Urteil vom 19.3.2015 - V R 14/14 zur o.a. Frage Stellung  bezogen. Ein Unternehmer darf die im obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen des § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. § 17a ff UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlichen vorgeschriebenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht, und zwar weder von Amts wegen noch auf Antrag.

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