Die Tätigkeit des Steuereraters vor dem Verwaltungsgericht ist dem Grunde nach eine Ausnahme.
Aus diesem Grunde ist der Verfasser der Newsletter sehr erfreut darüber, dass sich ein Senatsvorsitzender des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VRiVGH Felix Koehl) mit dieser Fragestellung in seiner Veröffentlichung befasst hat.
In seiner Veröffentlichung – DB 2025, 2130 – hat er dem Grunde nach einen Leitfaden f& ...
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