Der BFH hat dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2012 - mit umfangreichen "Gestaltungshinweisen", die die derzeitige Rechtslage bietet - die Frage vorgelegt, ob das derzeitige ErbStG verfassungswidrig ist.
Veröffentlicht am: 23.10.2012 08:11:28