Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 28.5.2019 II R 4/16 zu einer sehr praxisrelevanten Fragestellung eine Entscheidung getroffen.
Es ging um die Beantwortung der Frage, wie der abzuziehende Nießbrauchswert zu berechnen ist, wenn der Empfänger einer Immobilien-Schenkung eine Verbindlichkeit übernimmt, der Schenker aber aufgrund des Vorbehaltsnießbrauchs Zins und Tilgung für diese Verbindlichkeiten aber weiterhin bedie ...
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