Der I. Senat des BFH hat mir seiner Entscheidung vom 1.7.2009 I R 81/08 zur Frage Erlasses von Kirchensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen für Veräußerungs- und Übergangsgewinnen Stellung genommen. Der I. Senat hat die Frage negativ für die Klägerin entschieden.
Veröffentlicht am: 07.10.2009 10:21:18