Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 23.4.2021 IX R 8/20 mit der o.a. Fragestellung befasst, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Gestaltungsmissbrauch gegeben ist.
Der BFH stellt in seinem Urteil klar, dass die unentgeltliche Übertragung einer Immobilie auf die Kinder, mit der anschließenden Veräußerung der Immobilie durch die Kinder nicht schädlich ist.
Im Streitfall hatten die Eltern das Verä ...
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