Alle Artikel anzeigen

Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

In dem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Saarland (Az. 3 K 1072/20) wird ein Musterverfahren zur Frage, ob eine Doppelbesteuerung von Renten im geltenden Recht existiert, geführt. In dem anhängigen Verfahren wendet sich der Kläger im Wesentlichen gegen die Besteuerung seiner gesetzlichen Altersrente. Daneben bezieht er eine Rente aus der Zusatzversorgungskasse Saarland. Schwerpunkt der Klage ist die aus Klägersicht verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge in der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist gegenwärtig offen.

Zur möglichen Doppelbesteuerung von Altersbezügen sind weitere Verfahren bereits vor dem BFH anhängig.

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 1. Oktober 2019 (Rs. 8 K 3195/16) in der Besteuerung der Altersrenten keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung gesehen. Gegen diese Entscheidung ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. X R 33/19).

Das Hessische FG hat mit Urteil vom 28. Mai 2018 (Rs. 7 K 2456/14) die Rentenbesteuerung ebenso als verfassungsgemäß angesehen. Auch gegen diese Entscheidung ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. X R 20/19).

Wegen dem offenen Verfahrensausgang sollte gegenwärtig gegen Bescheide mit Renteneinkünften Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren beantragt werden. Bislang enthalten die Einkommensteuerbescheide leider keinen Vorläufigkeitsvermerk, wenngleich dies wünschenswert wäre.

Einsprüche, die sich auf die beim BFH anhängigen Verfahren berufen, ruhen kraft Gesetz (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Anträge auf Ruhen des Verfahrens, die sich nur auf das beim Saarländischen FG anhängige Verfahren berufen, ruhen allenfalls aus Billigkeitsgründen, wobei die Finanzverwaltung offensichtlich gegenwärtig ein solches Ruhen aus Billigkeitsgründen ablehnt.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!